back
NZZ Online, 28.8.2006

Der Mikrochip kommt unters Fell

Verschärftes Hundegesetz im Kanton Zürich

Hunde im Kanton Zürich müssen künftig mit einem Chip ausgerüstet werden. Zudem müssen Halter Angaben über ihre Hunde zwei Stellen melden. Der Zürcher Kantonsrat hat in erster Lesung eine entsprechende Änderung des Hundegesetzes befürwortet.

(sda) Der Kanton Zürich will die Haltevorschriften für Hunde verschärfen. Neben der Wohngemeinde soll der Halter verpflichtet werden, auch die Animal Identity Service AG (ANIS) in Bern über die Anschaffung eines Hundes zu informieren. Dieser Registrierungsstelle müssen auch Angaben wie Namens- und Adressänderungen des Halters, Halterwechsel oder der Tod eines Hundes gemeldet werden.

Die Gemeinden erhalten so den einfachen und kostenlosen Zugriff auf die Datenbank und sind über alle Angaben zu Hunden in ihren Kommunen im Bild. Der Datenzugriff ist ab 1. Januar 2007 möglich und geht einher mit dem Verzicht auf die Hundekontrollmarke.

Die Kontrollmarke wiederum wird von einem Mikrochip abgelöst, der jedem Hund, der älter als drei Monate ist, eingepflanzt wird.

Die Vorlage war am Montag unbestritten, da es sich sich um eine kantonale Anpassung an übergeordnetes Recht handelte. Mit seinen Änderungen folgt der Kanton Zürich einer Anfang 2006 in Kraft getretenen Revision der Eidg. Tierseuchenverordnung. Die Schlussabstimmung im Rat findet in frühestens vier Wochen statt.
Vorgezogene Teilrevision

Die Umsetzung der Melde- und Registrierungspflicht ist ein vorgezogener Bestandteil des neuen Zürcher Hundegesetzes. Der Entwurf dazu wurde Mitte August in die Vernehmlassung geschickt. Damit reagierte der Regierungsrat auf den tragischen Vorfall im Dezember 2005, als ein Knabe in Oberglatt von Pitbulls zu Tode gebissen worden ist.

Das neue Gesetz sieht vor, dass künftig alle Hundehalter eine Haftpflichtversicherung und eine Theorieprüfung nachweisen müssen. Bei grossen und massigen Hunde braucht es zudem eine anerkannte Hundeerziehung, bei potenziell aggressiven Hunden gar eine Haltebewilligung. Auf ein Kampfhunde-Verbot verzichtete die Regierung.


Diesen Artikel finden Sie auf NZZ Online unter:
http://www.nzz.ch/2006/08/28/zh/newzzEREISLBX-12.html

Copyright © Neue Zürcher Zeitung AG